Chronik

Die lange und interessante Geschichte um das Hotel-Restaurant Zum Alten Salzfass, ehemals Gasthaus zum Ochsen, ist nachweislich ab dem 13. Jahrhundert belegt und eng verbunden mit der des Ortes Efringen-Kirchen. Zu der Zeit als die badischen Markgrafen auch in Efringen die Landeshoheit innehatten, vergröβerte und verstärkte das Kloster Sankt Blasien seine Besitztümer und auch seinen Einfluss durch den Zugewinn von Anwesen und Gelände. Efringen unterstand ihm rund 700 Jahre lang (1113 – 1805) im Status eines grundherrlichen Dorfes des Klosters St. Blasien. Auch ging das Zehntrecht* 1173 an dieses Kloster über. Mit dem Erwerb des Meier-* und Dinghofes* im Jahr 1286 wird das Anwesen zum ersten Mal urkundlich belegt und durch die mit eingekauften Vogteirechte* konnte das Kloster seine Position noch verstärken. Bis zum 15. Jahrhundert war der Meierhof in Efringen ein geschlossenes umfangreiches landwirtschaftliches Anwesen mit ca. 50 Hektar Acker-, Feld-, Reb- und Waldflächen.

Auf dem Hof ruhten uralte Rechte, wie z.B. das Vorrecht der Lachswaid* im Rhein, Befreiung der Meier von der Zehntabgabe und der Gemeindefronen sowie das Tafernrecht*. Den Vogteien in der oberen Markgrafschaft war das Recht verliehen, Tavernen, also gemeindeeigene Wirtsstuben, zu halten.

1730 änderte sich dieses Recht. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, das Ausschankrecht einem gröβeren Personenkreis zu gewähren; es musste nun käuflich erworben werden. Der damalige Eigentümer Johann Gräβlin zahlte hierfür 50 Gulden. Die Wirtschaftsgerechtigkeit* Zum Ochsen ersetzte das bisherige Tafernrecht.

Das Hotel Restaurant Zum Alten Salzfass kann sich nicht nur als das mit Abstand älteste Gasthaus in Efringen-Kirchen bezeichnen, sondern es findet auch seinen Platz unter den ältesten Gasthöfen Deutschlands.

Als Besonderheit ist noch zu erwähnen, dass vom Dinghof aus Recht gesprochen werden konnte. Das Dingrecht ruhte als Privatrecht auf dem Hofe. Zum Unterschied der Landgerichtsgedinge waren die Hofgedinge örtlich und rechtlich begrenzt. Eine Gerichtssitzung im Freien im weiträumigen Hof der Dingstätte war immer ein feierlicher Akt, der stets mit einem einfachen Mahl beendet wurde.

Die Eigentümer des traditionsreichen Betriebes können ab dem Jahre 1406 nahtlos nachgewiesen werden. Aktueller Eigentümer nach einer langen Reihe von Vorbesitzern ist nun seit 1. August 2000 die Familie Hell, die den Gasthof traditionsbewusst, jedoch auch unter modernen Gesichtspunkten, weiter betreibt. Der Voreigentümer hat 1985 die altehrwürdige Bezeichnung Ochsen in den Namen Zum Alten Salzfass abgeändert. Er wollte damit einer weiteren Besonderheit gerecht werden, der markgräflichen Salzfaktorei.

Die markgräfliche Salzfaktorei

Das altüberlieferte Monopol, das Salzregal, wurde lange Zeit an Unternehmer und Lieferanten gegen eine Pauschalsumme auf Jahre verpachtet. Von Basel, wohin es per Salzaccord* auch für unseren Raum vergeben war, holte Friedrich Gräβlin das Monopol 1756 nach Efringen. Gräβlin – Vogt, Dinghofmeier, Wirt und Salzfaktorist* - hatte mit der Übernahme des Salzkastens* in den oberen Landen der Markgrafschaft eine bedeutende Aufgabe der herrschaftlichen Rechte übernommen. Er begann unverzüglich mit groβen Erweiterungs- und Ausbauarbeiten, um die erforderliche Lagerkapazität für dieses gewaltige Projekt zu erlangen. Aus dieser Zeit stammt der nach späteren Abbrucharbeiten jetzt im Hof abgelegte Sturz aus Sandstein. Friedrich Gräβlin und seine Ehefrau Maria Barbara Eckenstein hatten anlässlich der Übernahme und der Erweiterung ihre Initialien in den Stein hauen lassen.

Vom Efringer Magazin* aus wurden, mit dem damals wie heute lebensnotwendigen Salz, die beiden anderen Kästen Müllheim und Lörrach sowie die Salzstädel* der einzelnen Orte im Rhein- und Kandertal versorgt. An diesen Vorgang erinnert noch das geschnitzte Holzrelief auf dem Eichtor das ehemals den Eingang zu dem Salzmagazin zierte und das nun im Restaurant Zum Alten Salzfass an der Stirnseite des Saales einen Ehrenplatz erhalten hat. Ein Holzschnitzer hat auf der Tür zum ehemaligen Salzkasten den Vorgang des Salzabwiegens darstellt. Die Männer links und rechts der Waage mit ihren hohen Stulpenstiefeln und einer Art Amtskappe weisen darauf hin, dass Salz in jener Zeit eine kostbare Importware darstellte. Über dem groβen Salzkasten in der Mitte die Balkenwaage beidseits daneben im Amtstracht die Herren Faktoristen, die mit Holzbechern das wertvolle Salz in bereitgestellte Fässer schöpfen. Es dürfte sich um Darstellungen des überaus tüchtigen Vogts und Dinghofmeiers Friedrich Gräβlin und seines Sohnes Nikolaus handeln, der das Magazin mitverwaltete.

Im Jahre 1860 wurde das staatliche Salzmonopol aufgelöst. Ab dieser Zeit konnte jedermann seinen Salzbedarf dort eindecken, wo er wollte. Damit ging auch das lukrative Salzgeschäft für die Ochsenwirte und Salzfaktoristen Gräβlin dem Ende zu.

* Zehnt - eine etwa zehnprozentige Steuer
* Ding - ein germanisch überlieferter Rechtsbrauch
* Meier - Verwalter eines adligen oder geistlichen Hofes
* Meierhof - ein landwirtschaftlicher Hof, der von einem Meier verwaltet wird
* Tafernrecht - dieses Recht ist etwa mit der heutigen Gaststättenkonzession vergleichbar, beinhaltet jedoch verschiedene Privilegien und Pflichten
* Lachswaid - Lachsfang
* Vogt - ein Herrschaftsvertreter in einem bestimmten Gebietskreis (Vogtei) mit umfassenden Kompetenzen in der Verwaltung (z. B. Steuerwesen), im Gerichts- und Militärwesen
* Wirtschaftsgerechtigkeit - Schankrecht
* Faktorei - Handelsniederlassung
* Accord - Vertrag
* Salzkasten - der auf landesherrliche Vergünstigung erhaltene getriebene Salzhandel oder Salzschrank
* Magazin - Lager
* Salzstadel - Bezeichnung für ein kommunales oder herrschaftliches Gebäude zur Lagerung und dem Verkauf von Speisesalz
* Realwirtschaft - Gasthaus mit amtlich eingetragenem Schankrecht